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Berufliche Schulen; Beantragung einer Fremdsprachensonderregelung bzw. einer Ersatzfremdsprache

Zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall können Sie auf Antrag eventuell eine Fremdsprachensonderregelung erhalten.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen für technische, gewerbliche, kaufmännische, künstlerische Berufe

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