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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren; Beantragung

Unternehmen und Fachkräfte aus Drittstaaten können, sofern ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, das Einreiseverfahren durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren verkürzen. Unternehmen benötigen zur Beantragung die Vollmacht der ausländischen Fachkraft.

Landratsamt Traunstein

Gr. 2.301 Aufenthaltsrecht

Öffnungszeiten

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