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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens

Wenn Sie ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

Für Sie zuständig

Stadt Fürth
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Hausanschrift

Königstraße 88
90762 Fürth

Postanschrift

90744 Fürth

Telefon

+49 911 974-0

Webseite

www.fuerth.de

Stadt Fürth

Hausanschrift

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

Barrierefreier Zugang über einen Aufzug im Hof (Zugang über Flößaustraße). Barrierefreies Parken: zwei Behindertenparkplätze, Montag bis Freitag, von 7 bis 18 Uhr an der Ecke Flößau- und Schwabacher Straße. Barrierefreies WC: Erdgeschoss im Eingangsberei

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Postfach

90744 Fürth

Webseite

www.fuerth.de

Leistungsdetails

Sie wollen ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen? Dafür benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

Ergänzung: Stadt Fürth

Sie möchten ein Ausfuhrkennzeichen für ein Fahrzeug beantragen. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Die Zulassungsstelle Fürth ist nur dann zuständig, wenn entweder der Antragsteller in Fürth wohnhaft ist oder das Fahrzeug nachweislich in Fürth gemeldet ist. Bei einem Wohnort in Nürnberg oder Umgebung ist in Fürth keine Zulassung möglich.

Bitte beachten Sie die notwendigen, mitzubringenden Unterlagen. Ohne diese Unterlagen ist ein Termin nicht durchführbar. Es muss dann ein neuer Termin vereinbart werden!

Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben.
  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
  • Die Zulassungsbehörde kann unter Umständen die Vorführung des Fahrzeugs verlangen.
  • Das Fahrzeug muss bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Ausfuhrkennzeichens über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) und - soweit erforderlich - der Sicherheitsprüfung (SP) verfügen.

Ergänzung: Stadt Fürth

Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    soweit nicht im Ausweis ersichtlich amtlicher Nachweis der Anschrift des Wohnsitzes
  • bei Vertretung: zusätzlich
    schriftliche Vollmacht, gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigen Person
  • bei juristischen Personen/Firmen
    Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
  • Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP)
  • soweit erforderlich (LKW, Anhänger, Bus): Nachweis über die letzte Sicherheitsprüfung (SP)

Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand (ab 31,40 EUR).

Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Die internationale Zulassung kann längstens für ein Jahr erfolgen.

Stand: 04.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr