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Patientenberatung; Durchführung

Die Beratung von Patienten soll durch  Informationen über die Gesundheitsversorgung zur Verbesserung der Transparenz im Gesundheitswesen beitragen und damit die Rechte von Patienten stärken.

Für Sie zuständig

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Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung
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Leistungsdetails

Der Zugriff auf Wissen über unser Gesundheitssystem ist leichter geworden. Dennoch ist es oft gerade die Informationsflut, die einen wachsenden Bedarf an zielgerichteter Beratung erzeugt.

Patientenberatung wird in Bayern von vielen unterschiedlichen Stellen angeboten. Neben dem Patienten- und Pflegebeauftragten der Bayerischen Staatsregierung auch von folgenden beratenden Stellen:

  • Vertreter und Vertreterinnen der Heilberufe, wie etwa Hausärzte, Fachärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten
  • Krankenhäuser und die dort angesiedelte unabhängige Patientenfürsprache
  • Patientenberatungsstellen, wie etwa der Gesundheitsladen München e.V.
  • Sozialverbände oder die Verbraucherzentrale Bayern e.V.
  • Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfegruppen oder Selbsthilfekontaktstellen
  • Gesundheitsämter
  • Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA)
  • Fachbehörden, wie etwa das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) oder das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP)
  • Kranken- und Pflegeversicherungen
  • Pflegestützpunkte und Fachstellen für pflegende Angehörige
  • Berufsständische Organisationen, wie zum Beispiel die Bayerische Landesärztekammer, die Bayerische Landeszahnärztekammer, die Bayerische Landesapothekerkammer, die Bayerische Psychotherapeutenkammer oder die Kassenärztliche bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns  

Die Beratungsangebote unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Schwerpunktthemen oder ihrer Unterstützungsmöglichkeiten. Einen Überblick über das Beratungsangebot vermittelt das Patienten- und Pflegeportal Bayern (siehe „Weiterführende Links“). Es gibt Auskunft darüber, an wen sich Patienten und Patientinnen mit spezifischen Fragestellungen wenden können.

  • Patientenbeschwerde; Einreichung

    Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, bei Problemen im Zusammenhang mit einer ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung in Bayern eine Beschwerde einzureichen.

Stand: 04.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention