Batteriegesetz; Beantragung der Bestätigung der ausreichenden Berufsqualifikation von im Ausland niedergelassenen Sachverständigen
Bei im EU/EWR-Ausland niedergelassenen Sachverständigen für Altbatterieentsorgung, die nur vorübergehend und gelegentlich in Deutschland im Batteriegesetz (BattG) vorgesehene Sachverständigentätigkeiten durchführen wollen, wird die hierfür erforderliche Berufsqualifikation nachgeprüft und bestätigt.
Description
Im Verfahren zur Genehmigung eines Rücknahmesystems für Gerätealtbatterien muss die Genehmigungsbehörde zur Feststellung der Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen (voraussichtliche Erreichung der Sammelziele und Anforderungen an die Entsorgung und an die flächendeckende Rücknahme, jeweils bezogen auf Gerätealtbatterien) auf ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zurückgreifen.
Das Rücknahmesystem muss mit der Begutachtung einen Sachverständigen beauftragen, der nach § 36 Gewerbeordnung für Altbatterieentsorgung öffentlich bestellt worden ist.
Diese Verpflichtungen werden aber auch dann erfüllt, wenn ein Sachverständiger beauftragt wird, der im EU/EWR-Ausland niedergelassen ist, nur gelegentlich und vorübergehend in Deutschland im Batteriegesetz vorgesehene Sachverständigentätigkeiten durchführen will und dessen hierfür erforderliche Berufsqualifikation von der zuständigen Behörde nachgeprüft und bestätigt worden ist.
Prerequisites
Deadlines
Required documents
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Required document, Bavaria-wide:
Nachweis über die Staatsangehörigkeit
in beglaubigter Kopie und Übersetzung von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer
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Required document, Bavaria-wide:
Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der Tätigkeit eines Sachverständigen für Altbatterieentsorgung in einem EU- oder EWR-Staat,
ferner Nachweis, dass diese Tätigkeit nicht, auch nicht vorübergehend untersagt worden ist.
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Required document, Bavaria-wide:
ausländischer Nachweis der Berufsqualifikation für einen Sachverständigen für Altbatterieentsorgung
alternativ: Nachweis einer mindestens zwei-jährigen Tätigkeit als Sachverständiger für Altbatterieentsorgung im ausländischen Niederlassungsstaat während der letzten 10 Jahre
Forms
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Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 2 Abs. 18 Nr. 3 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Legal bases, Bavaria-wide: § 13a Gewerbeordnung (GewO)
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Status: 16.12.2020
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