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Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

Für Sie zuständig

Markt Neunkirchen a.Brand

Markt Neunkirchen a.Brand

Hausanschrift

Klosterhof 2-4
91077 Neunkirchen a.Brand

Postanschrift

Klosterhof 2-4

91077 Neunkirchen a.Brand

Telefon

+49 9134 705-0

Leistungsdetails

Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales