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Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

Für Sie zuständig

EON Bayern AG

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84036 Landshut

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Postfach 1475

84001 Landshut

REWAG Regensburger Energie- u. Wasserversorgungs AG u. CoKG

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93055 Regensburg

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Greflinger Straße 22

93055 Regensburg

E-Mail

info@rewag.de

Telefon

+49 941 601-0

Webseite

www.rewag.de

Leistungsdetails

Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales