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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Gemeinde Waigolshausen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Kirchstr. 8
97534 Waigolshausen

Postanschrift

Kirchstr. 8
97534 Waigolshausen