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Bekanntmachungsportal; Abruf von Informationen über Vergaben

Im Bayerischen Vergabe- und Bekanntmachungsportal (BayVeBe) können Unternehmen nach Ausschreibungen von öffentlichen Auftraggebern in Bayern suchen, die von staatlichen und kommunalen Vergabestellen hier veröffentlicht wurden.

Beschreibung

Das Bayerische Vergabe- und Bekanntmachungsportal (BayVeBe) dient der Publikation von Vorinformationen sowie von Vergabe- und Zuschlagsbekanntmachungen für Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. 

Kommunale und staatliche Auftraggeber sowie staatsnahe Einrichtungen und Fördermittelempfänger können veröffentlichungspflichtige Bekanntmachungen für nationale Vergabeverfahren kostenlos im Portal veröffentlichen. Dazu zählen Auftragsbekanntmachungen, Vorinformationen über künftige Auftragsvergaben, sowie Bekanntmachungen über vergebene Aufträge.

Die Bekanntmachungen können nach Verfahrenstyp, Region oder CPV-Klassifizierungen gefiltert werden und nach Vergabeordnung, Vergabestelle, Fristdatum und Publikationsdatum gruppiert werden. Eine Registrierung ist nicht erforderlich, um auf der Plattform recherchieren zu können.

Bei BayVeBe handelt es sich um ein reines Bekanntmachungsportal, in das keine Anwendungen zur Abgabe von Angeboten durch Bieter integriert sind. Es finden sich hier lediglich Verlinkungen auf Vergabeportale wie z. B. www.auftraege.bayern.de (mehr dazu siehe unter "Verwandte Themen").

Besondere Hinweise

Hinweise für staatliche und kommunale Vergabestellen

Staatliche und kommunale können Informationen zu ihren Vergaben auf BayVeBe veröffentlichen und so ihren Veröffentlichungspflichten (z. B. aus § 30 UVgO) nachkommen. Voraussetzung für die kostenlose Nutzung ist eine erfolgreiche Registrierung der Vergabestelle. 

Die Vergabestellen können die Vergabeplattform auch über Schnittstellen nutzen. Eine Registrierung ist dann nicht mehr notwendig. Die Vergabestelle muss die Offenlegung der Schnittstelle beim Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung - IT Dienstleistungszentrum Bayern - beantragen.

Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten in den Bekanntmachungen ist die einstellende Vergabestelle zuständig. 

Wesentliche Metadaten zu Bekanntmachungen laufender Vergabeverfahren über nationale Vergaben gemäß § 28 Abs. 1 Unterschwellenvergabeordnung bzw. § 12 Abs. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) der bayerischen staatlichen und kommunalen Verwaltung werden an die zentrale Vergabebekanntmachungsplattform des Bundes unter www.service.bund.de weitergeleitet.

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Stand: 13.06.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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