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Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Gemeinde Wettstetten

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

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Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

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Kirchplatz 10
85139 Wettstetten

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85139 Wettstetten