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Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Landratsamt Hof

Fachbereich 202 Verkehrswesen, Zulassungsstelle

Öffnungszeiten

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Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der allgemeinen Öffnungszeiten; Terminvereinbarungen sind möglich

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Postanschrift

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