Logo Bayernportal

Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Werden in öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Staatliches Bauamt Freising

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Am Staudengarten 2a
85354 Freising

Postanschrift

Postfach 1942
85319 Freising