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Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Werden in öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Gemeinde Aying

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Kirchgasse 4
85653 Aying

Postanschrift

Kirchgasse 4
85653 Aying