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Öffentlicher Personennahverkehr; Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen

Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Redwitz a.d.Rodach

Hausanschrift

Kronacher Str. 41
96257 Redwitz a.d.Rodach

Postanschrift

Postfach 100

96255 Redwitz a.d.Rodach

Telefon

+49 9574 6224-0

Leistungsdetails

Nähere Informationen über die Fahrpläne in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.

Stand: 17.07.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr