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Aufgebotsverfahren; Durchführung und Erlass eines Ausschließungsbeschlusses

Über die Durchführung eines Aufgebotsverfahrens und den Erlass eines Ausschließungsbeschlusses entscheidet der Rechtspfleger des örtlich zuständigen Amtsgerichts.

Amtsgericht Regensburg

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Nähere Angaben zu den Öffnungszeiten erhalten Sie auf der Internetseit des Amtsgerichts Regensburg.

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