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Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat

Ärztinnen und Ärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern ärztlich tätig werden wollen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe

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