Logo Bayernportal

Betreuungswesen; Informationen zur behördlichen Betreuung

Die Betreuungsbehörde kann unter engen Voraussetzungen vom Betreuungsgericht selbst zum Betreuer bestellt werden.

Ansprechpartner - Stadt Weiden i.d.OPf.

Seniorenfach- und Beratungsstelle; Heimaufsicht (FQA)

Anzahl: 1