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Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.
und
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausstr. 25
97514 Oberaurach
Postfach 9
97514 Oberaurach