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Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung

Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.

Gemeinde Oberaurach

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausstr. 25
97514 Oberaurach

(Tretzendorf)

Postanschrift

Postfach 9
97514 Oberaurach