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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Verwaltungsgemeinschaft Röttingen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktplatz 1
97285 Röttingen

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