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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Stadt Bad Rodach

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:45 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:45 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Markt 1
96476 Bad Rodach

Postanschrift

Markt 1
96476 Bad Rodach