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Berufliche Schulen; Beantragung von Nachteilsausgleich und Notenschutz bei andauernden erheblichen Beeinträchtigungen

Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen können bei Vorliegen einer lang andauernden erheblichen Beeinträchtigung Nachteilsausgleich und Notenschutz beantragen.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 42.2 – Berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen

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