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Zahnarzt/Zahnärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat

Zahnärztinnen und Zahnärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die zahnärztliche Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern zahnärztlich tätig werden wollen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe

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