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Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung

Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.

Für Sie zuständig

Stadt Gemünden a.Main

Stadt Gemünden a.Main

Hausanschrift

Scherenbergstraße 5
97737 Gemünden a.Main

Postanschrift

Postfach 1165

97732 Gemünden a.Main

Telefon

+49 9351 8001-0

Leistungsdetails

In Bayern gibt es etwa 90.000 km kleinere Gewässer. Die Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände sind zur Unterhaltung dieser Gewässer verpflichtet. Teilweise ist diese Unterhaltungspflicht auch auf Nutzer (z. B. Wasserkraftanlagenbetreiber) übertragen.

Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zum baulichen Zustand von kleineren Gewässern und ihren Ufern, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde.

Bei Fragen rechtlicher Art kann Ihnen die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) weiterhelfen.

Anregungen und Antworten fachlicher Art erhalten Sie vom örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 08.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz