Alphabetisierungskurse; Beantragung einer Förderung
Mit der Förderung „ALPHA+ besser lesen und schreiben“ soll flächendeckend in Bayern geeigneten Trägern ein finanzieller Anreiz für die Durchführung von Kursen zur Alphabetisierung von erwachsenen Personen geboten werden.
Beschreibung
Zweck
Zweck der Förderung von Alphabetisierungskursen ist primär die Verbesserung der schriftsprachlichen Kompetenzen gering literalisierter Menschen. Das Förderprogramm „ALPHA+ besser lesen und schreiben“ verfolgt das Ziel, möglichst flächendeckend in Bayern geeigneten Trägern einen finanziellen Anreiz für die Durchführung von Kursen zur Alphabetisierung von erwachsenen Personen anzubieten, die aufgrund ihrer begrenzten schriftsprachlichen Kompetenzen nicht in der Lage sind, in angemessener Form am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Gegenstand
Gefördert wird die Durchführung von Alphabetisierungskursen für Personen ab dem 15. Lebensjahr mit erheblichen Defiziten in den schriftsprachlichen Kompetenzen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben. Erhebliche Defizite in den schriftsprachlichen Kompetenzen sind gegeben, wenn in einer der Hauptkompetenzen (Lesen oder Schreiben) der Alpha-Level 3 nicht überschritten wird.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein. Letztere müssen von den Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt sein, ein entsprechender Nachweis ist den Antragsunterlagen beizufügen.
Zuwendungsfähige Kosten
- Kostenposition 1.1: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) für die Durchführung des Kurses „ALPHA+ besser lesen und schreiben“ können pauschal Ausgaben in Höhe von 35 Euro angesetzt werden (darin enthalten sind auch die Stunden der Lernstanderhebung bzw. Leistungsfeststellung).
- Kostenposition 1.2: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) für die sozialpädagogische Betreuung oder allgemeine Hilfestellung für die Teilnehmenden können pauschal Ausgaben in Höhe von 35 Euro angesetzt werden.
- Kostenposition 2: Je nachgewiesener Projektleiterstunde (= 60 Minuten) können Pauschalausgaben in Höhe von max. 40 Euro angesetzt werden.
- Kostenposition 3: In den Fällen, in denen während des Unterrichts bzw. während der sozialpädagogischen Betreuung oder allgemeinen Hilfestellung eine Kinderbetreuung durchgeführt wird, können pauschal Ausgaben in Höhe von 15 Euro je Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) der nachgewiesenen Kinderbetreuung angesetzt werden. Bei nachgewiesener Erforderlichkeit einer zweiten Kinderbetreuungskraft kann die Pauschale verdoppelt werden.
- Kostenposition 4: Für Ausstattungsgegenstände sowie Lehr- und Lernmaterial können pauschal Ausgaben in Höhe von 5 Euro je nachgewiesener Unterrichtseinheit angesetzt werden.
- Kostenposition 5: Für die gesamten indirekten Kosten können pauschal 12 Prozent der direkten Kosten (Ausgabenpositionen 1.1, 1.2, 2, 3 und 4) angesetzt werden.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als Projektförderung in der Form einer pauschalierten Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendung des Freistaates Bayern kann höchstens 90 % der förderfähigen pauschalen Gesamtkosten betragen. Der Eigenmittelanteil muss mindestens 10 % betragen.
Voraussetzungen
Die Zuwendungsempfänger müssen ein Kurskonzept vorlegen, das mindestens nachfolgende Punkte berücksichtigt:
- konkrete Ausgangslage vor Ort und Notwendigkeit des Projektes,
- Beschreibung des Kursinhalts,
- Darstellung der Ermittlung des Lern- bzw. Leistungsstands der Kursteilnehmer anhand eines Musterformulars,
- zeitgerechte Umsetzung der Maßnahme,
- Einsatz von qualifiziertem Personal, das folgende Voraussetzungen erfüllen muss:
- pädagogisches Studium
- oder abgeschlossenes Studium „Deutsch als Zweitsprache oder Deutsch als Fremdsprache“
- oder mehrjährige Berufserfahrung im Grundbildungs- und sprachlichen Bereich.
- Darüber hinaus benötigen die Lehrkräfte
- eine erfolgreiche Basisqualifizierung Alphabetisierung/Grundbildung (ProGrundbildung)
- oder eine Zulassung des Bundesamtes für Migration für Alphabetisierungskurse
- oder eine anderweitige Qualifikation für Alphabetisierungskurse.
Ein Kurs ist förderfähig, wenn am dritten Unterrichtstag (Stichtag) mindestens drei Teilnehmende anwesend sind.
Ein Kurs muss mindestens 60 und darf höchstens 200 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten umfassen. Bis zu 15 v. H. der Unterrichtseinheiten können mit alternativen Lernmethoden (z. B. im online-Format) abgehalten werden. Soweit der Kurs Unterrichtseinheiten zum Ausgleich von Grundbildungsdefiziten im mathematischen und wirtschaftlichen Bereich (z. B. Umgang mit Geld) umfasst, haben diese im Rahmen des regulären Unterrichts zu erfolgen.
Der Zuwendungsempfänger muss Klassenbuch und Teilnehmerliste führen.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss schriftlich mit einem vorgegebenen Formblattmuster bei der Regierung von Niederbayern, die auch über den Antrag entscheidet, eingereicht werden.
Besondere Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Projektkonzept
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Referenzen des Projektträgers oder Nachweise über zertifiziertes Qualitätsmanagement, Auditierung oder Gütesiegel
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Nachweise über die Qualifikation des eingesetzten Bildungspersonals und der sozialpädagogischen Betreuung
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Kosten- und Finanzierungsplan
Formulare
Wenn Sie unter "Vor Ort" einen Ort wählen, wird ggf. die Anschrift der zuständigen Stelle vorausgefüllt.
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Antrag auf Fördermittel des Freistaats Bayern aus dem Förderprogramm "ALPHA+ besser lesen und schreiben"
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Konzept zum Projekt „ALPHA+ besser lesen und schreiben“
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Zuwendungen aus Förderprogramm - Förderrichtlinien ALPHA+
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„ALPHA+ besser lesen und schreiben“ - Sachbericht zum Projekt
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ALPHA+ besser lesen und schreiben - Bestätigung über tatsächlich gezahltes Honorar und Fahrtkostenersatz
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Landesmittel des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - Teilnehmendenliste „ALPHA+ besser lesen und schrieben"
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Gesamtverwendungsnachweis für das Projekt „ALPHA+ besser lesen und schreiben “
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Bestätigung über tatsächlich gezahlte Vergütung/gezahltes Honorar für die Projektleitung für das Projekt „ALPHA+ besser lesen und schreiben"
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Klassenbuch für das Projekt „ALPHA+ besser lesen und schreiben“
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Nachweis über die Projektleiterstunden für das Projekt „ ALPHA+ besser lesen und schreiben “
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Förderrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „ALPHA+ besser lesen und schreiben“
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
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Stand: 09.01.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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