Jugendsozialarbeit an Schulen; Beantragung einer Förderung
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Maßnahme der Jugendhilfe. Die JaS-Fachkräfte erreichen und unterstützen sozial benachteiligte junge Menschen direkt an der Schule. Durch den Einsatz von JaS-Fachkräften an der Schule erfolgt eine intensive Kooperation von Jugendhilfe und Schule.
Description
Zweck und Gegenstand
Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem Förderprogramm die Landkreise und kreisfreien Städte bei der JaS an Grundschulen, Mittelschulen, Sonderpädagogischen Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung, Wirtschaftsschulen, Realschulen, Berufsschulen und Berufsfachschulen sowie Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung mit Förderschwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung, wenn entsprechender Jugendhilfebedarf im Rahmen der Jugendhilfeplanung nachgewiesen wurde.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die die JaS im Auftrag des Jugendamtes durchführen und nicht gleichzeitig Schulträger sind.
Zuwendungsfähige Kosten
Staatlich gefördert werden die Personalkosten der JaS-Fachkraft.
Art und Höhe
Der pauschalierte Zuschuss für eine Vollzeitstelle beträgt 16.360 Euro.
Vom Träger der JaS-Maßnahme ist im Rahmen der Gesamtfinanzierung ein angemessener Eigenmittelanteil einzubringen. Näheres regelt die Förderrichtlinie.
Prerequisites
Der Bedarf für den Umfang der Jugendsozialarbeit am jeweiligen Einsatzort muss im Rahmen der Jugendhilfeplanung vom örtlichen Jugendamt festgestellt und vom Jugendhilfeausschuss bestätigt werden. Näheres regelt die Förderrichtlinie.
Procedure
Ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe mit der Durchführung einer JaS-Maßnahme vom Jugendamt beauftragt worden, hat dieser den vollständigen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen in schriftlicher Form und unterschrieben beim Jugendamt einzureichen. Die Vorgaben der Förderrichtlinie sind bei der Antragstellung zu beachten.
Das Jugendamt legt eigene Anträge der zuständigen Regierung vor, bzw. leitet Anträge anerkannter Träger der freien Jugendhilfe mit einer Stellungnahme zur finanziellen Beteiligung dieser zu.
Die Regierung legt die richtlinienkonformen Anträge mit einer Priorisierung dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vor.
Special notes
Der Jugendhilfeplanung kommt herausragende Bedeutung zu. Veränderungen der Bedarfseinschätzung (Stellenaufstockungen) bzw. Veränderungen an den Schulen, z. B. durch Verlagerung von Klassen an eine andere Schule oder die beabsichtigte Einrichtung einer Stelle der Schulsozialpädagogik oder der vertieften Berufsorientierung sind frühzeitig mit dem Jugendamt im Rahmen der Planungsprozesse abzustimmen.
Deadlines
keine
Processing time
Nach Vorlage des entscheidungsreifen Antrags ist mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3 Monaten bis zum Maßnahmebeginn zu rechnen.
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: Kosten- und Finanzierungsplan
- Required document, Bavaria-wide: Konzeption mit Bedarfsanalyse
- Required document, Bavaria-wide: Beschluss des Jugendhilfeausschusses
- Required document, Bavaria-wide: Leistungs- und Stellenbeschreibung
- Required document, Bavaria-wide: Kooperationsvereinbarung
Forms
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Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung - Förderprogramm: Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen
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Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
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Regierung von Mittelfranken
- Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend
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Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
VI5/6521.05-1/28; AllMBl. 2012 S. 1079; 2160-A
Remedy
Gegen die Entscheidung der Bewilligungsbehörde kann Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch seitens der Bewilligungsbehörde nicht abgeholfen, kann Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.
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Status: 19.06.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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