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Öffentliche Anschläge; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken, wenn dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.

Gemeinde Untersiemau

Ordnungsamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 3
96253 Untersiemau

Postanschrift

Rathausplatz 3
96253 Untersiemau