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Übergangswohnheime für Spätaussiedler und jüdische Emigranten; Einrichtung und Betrieb

Die Regierungen sind für die Einrichtung und den Betrieb der staatlichen Übergangswohnheime zur Unterbringung von Spätaussiedlern, jüdischen Emigranten und in Sonderfällen bleibeberechtigten Ausländern zuständig.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 14.1 - Flüchtlingsunterbringung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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