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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Eichstätter Str. 8
85117 Eitensheim

Postanschrift

Eichstätter Str. 8
85117 Eitensheim