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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Landratsamt Rosenheim

Sachgebiet 53 - Verkehrswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 13:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 13:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

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83026 Rosenheim

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