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Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.
und
13:30 Uhr - 18:00 UhrAm Mittwoch mit Terminvereinbarung
Hauptstraße 7
84375 Kirchdorf a.Inn
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