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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Stadt Feuchtwangen

Amt 3 - Stadtbauamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

16:00 Uhr - 18:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Montag, Mittwoch, Donnerstag (14:00 - 16:00 Uhr) und Freitag nur mit Terminvereinbarung.

Hausanschrift

Kirchplatz 2
91555 Feuchtwangen

Postanschrift

Postfach 1257
91552 Feuchtwangen