Logo Bayernportal

Dolmetscher und Übersetzer bei Behörden und Gerichten; Beantragung der öffentlichen Bestellung und allgemeinen Beeidigung

Dolmetscher und Übersetzer bei Behörden und Gerichten können die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung beantragen. Sie werden dann in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank eingetragen.

Landgericht Ansbach

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 14:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Sprechzeiten: täglich von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Hausanschrift

Promenade 4
91522 Ansbach

Postanschrift

Postfach 610
91511 Ansbach