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Eltern- und Familienbildung; Inanspruchnahme von Angeboten

Durch Inanspruchnahme von Eltern- und Familienbildungsangeboten sollen Eltern, alleinerziehende Mütter und Väter, Pflegeeltern sowie werdende Mütter und Väter in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 21 Amt für Kinder, Jugend und Familie

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