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Immissionsschutz; Anzeige der Bestellung einer/eines Immissionsschutzbeauftragten und/oder Störfallbeauftragten

Wenn Sie für Ihren Betrieb oder Betriebsbereich einen Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragten neu bestellen müssen oder sich in dessen Aufgabenbereich Änderungen ergeben, müssen Sie dies bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Ansprechpartner - Regierung von Mittelfranken

Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt

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    Regierung von Mittelfranken Außenstelle Ansbach Bischof-Meiser-Straße
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