Instandsetzerkennzeichen bei Messgeräten; Beantragung der Verwendung
Betriebe, die Messgeräte instand setzen, können das Recht erhalten, diese Geräte durch ein spezielles Zeichen zu kennzeichnen, damit sie bis zur nächsten Eichung weiter verwendet werden können.
Description
Die zuständige Behörde kann Betrieben, die geeichte Meßgeräte instand setzen (Instandsetzer), auf Antrag die Befugnis erteilen, instandgesetzte Meßgeräte durch ein Zeichen kenntlich zu machen (Instandsetzerkennzeichen), wenn sie mit den zur Reparatur und Justierung erforderlichen Einrichtungen und mit sachkundigem Personal ausgestattet sind.
Prerequisites
Der Instandsetzer muss über die zur Instandsetzung erforderlichen Einrichtungen und über sachkundiges Personal verfügen.
Procedure
Sie müssen den Antrag beim zuständigen Eichamt stellen. Die Antragsunterlagen werden auf Anfravon diesem kostenfrei übersandt.
Deadlines
Keine
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: Angaben und Unterlagen über die zur Instandsetzung verwendeten Einrichtungen
- Required document, Bavaria-wide: Angaben und Unterlagen über sachkundiges Personal
Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Legal bases, Bavaria-wide: § 54 Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung - MessEV)
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG)
Remedy
Die Befugniserteilung gemäß §54 Mess- und Eichverordnung ist ein Verwaltungsakt, gegen den in Bayern kein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist.
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Status: 10.04.2020
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