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Instandsetzerkennzeichen bei Messgeräten; Beantragung der Verwendung

Betriebe, die Messgeräte instand setzen, können das Recht erhalten, diese Geräte durch ein spezielles Zeichen zu kennzeichnen, damit sie bis zur nächsten Eichung weiter verwendet werden können.

Für Sie zuständig

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Eichamt Würzburg

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Eichamt Würzburg

Hausanschrift

Rottendorfer Str. 7
97072 Würzburg

Postanschrift

Rottendorfer Str. 7

97072 Würzburg

Telefon

+49 931 99132-0

Leistungsdetails

Die zuständige Behörde kann Betrieben, die geeichte Meßgeräte instand setzen (Instandsetzer), auf Antrag die Befugnis erteilen, instandgesetzte Meßgeräte durch ein Zeichen kenntlich zu machen (Instandsetzerkennzeichen), wenn sie mit den zur Reparatur und Justierung erforderlichen Einrichtungen und mit sachkundigem Personal ausgestattet sind.

Der Instandsetzer muss über die zur Instandsetzung erforderlichen Einrichtungen und über sachkundiges Personal verfügen.

  • Angaben und Unterlagen über die zur Instandsetzung verwendeten Einrichtungen
  • Angaben und Unterlagen über sachkundiges Personal

Sie müssen den Antrag beim zuständigen Eichamt stellen. Die Antragsunterlagen werden auf Anfravon diesem kostenfrei übersandt.

Die Kosten für die Befugniserteilung variieren in Abhängigkeit der Anzahl der befugten Personen und des regionalen Tätigkeitsgebietes: von 128 bis 256 Euro

Keine

Die Befugniserteilung gemäß §54 Mess- und Eichverordnung ist ein Verwaltungsakt, gegen den in Bayern kein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist.

  • Messgeräte; Beantragung der Eichung

    Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr (z. B. im Handel), in der Medizin, im Arbeits- und Umweltschutz und bei der Polizei verwendet werden, müssen geeicht werden.

Stand: 06.04.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht