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Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen

Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.

Gemeinde Ottobrunn

Ordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Rathausplatz 1
85521 Ottobrunn

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Postfach 1132
85502 Ottobrunn