Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten; Beantragung der Zulassung als Fachbetrieb
Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind.
Description
Wenn Sie Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit schwach gebundenem Asbest durchführen wollen, benötigen Sie für Ihr Unternehmen eine Zulassung für diese Tätigkeiten. Ausnahmen stellen nach Nummer 3.1 der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 lediglich Tätigkeiten dar, welche emissionsarme Verfahren nach Nummer 2.9 der TRGS 519 anwenden.
Ausgestellt wird die Zulassung auf Antrag durch das für Sie zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Mit dem Antrag ist der Nachweis einer ausreichenden personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung zu erbringen (siehe Voraussetzungen).
Prerequisites
Eine Zulassung kann nur erteilt werden, wenn durch den Antragsteller der Nachweis einer ausreichenden personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung erbracht werden kann
Die personelle Ausstattung umfasst folgende Nachweise:
- Festlegung einer sachkundigen verantwortlichen Person sowie eines sachkundigen Vertreters nach Nr. 5.1 der TRGS 519 (Anforderungen der Sachkunde siehe Nr. 2.7 der TRGS 519)
- Schriftliche Beauftragung des/der Aufsichtsführenden nach Nr. 5.2 der TRGS 519 (Anforderungen der Sachkunde bzw. der Qualifikation siehe Nr. 2.7 der TRGS 519)
- Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl von Fachkräften, welche in der Lage sind, sowohl die Arbeiten sachgerecht und sicher durchzuführen als auch die erforderliche sicherheitstechnische Ausstattung zu bedienen bzw. zu überwachen
Die sicherheitstechnische Ausstattung umfasst folgende nachstehend beschriebene Gerätschaften, welche auf der Baustelle einzusetzen bzw. am Betriebshof betriebsbereit vorzuhalten sind:
1. Abbruch- und Sanierungsarbeiten an Spritzasbest
- Abschottung
- Kennzeichnung des Arbeitsbereiches
- raumlufttechnische Anlage (RLT mit Unterdrucküberwachung)
- Messgerät zur Unterdruckhaltung und Aufzeichnung/-schreiber
- Personal-Dekontaminationsanlage; vier Kammern
- Sanitär-/Waschgelegenheit vor Ort
- Material-Dekontaminationsanlage; mind. zwei Kammern
- Verpackungsmaterial für asbesthaltige Materialien (Kennzeichnung nach Anlage 2 der TRGS 519)
- ggf. Behältnisse zur Sammlung asbestbelasteter Mehrwegschutz- oder Arbeitskleidung mit Kennzeichnung nach Anlage 2 der TRGS 519
- Abwassersammelbehälter, ggf. Abwasserfilteranlage
- Niederdruckspritzgerät
- Industriestaubsauger/Entstauber nach Anlage 7.1 der TRGS 519
- Höchstleistungs-Vakuumsauggerät HVG
- Einrichtungen zur Gerätereinigung auf dem Betriebshof (Firmensitz)
- Sprechfunkgeräte
2. Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten - ohne Spritzasbest –
- Abschottung
- Kennzeichnung des Arbeitsbereiches
- Raumlufttechnische Anlage (RLT mit Unterdrucküberwachung)
- Messgerät zur Unterdruckhaltung und Aufzeichnung/-schreiber
- Personal-Dekontaminationsanlage; mind. drei Kammern
- Material-Dekontaminationsanlage; mind. zwei Kammern
- Sanitär-/Waschgelegenheit vor Ort
- Verpackungsmaterial für asbesthaltige Materialien (Kennzeichnung nach Anlage 2 der TRGS 519)
- ggf. Behältnisse zur Sammlung asbestbelasteter Mehrwegschutz- oder Arbeitskleidung mit Kennzeichnung nach Anlage 2 der TRGS 519
- Abwassersammelbehälter, ggf. Abwasserfilteranlage
- Niederdruckspritzgerät
- Industriestaubsauger/Entstauber nach Anlage 7.1 der TRGS 519
- Einrichtungen zur Gerätereinigung auf dem Betriebshof (Firmensitz)
- Sprechfunkgeräte
3. Abbruch- und Sanierungsarbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbestprodukten in Innenräumen
- Abschottung/Folientür
- Kennzeichnung des Arbeitsbereichs
- Raumlufttechnische Anlage/Entlüftungsgerät; bei kleinen Räumen: Verwendung eines geeigneten Industriestaubsaugers/ Entstaubers nach Anlage 7.1 der TRGS 519 (nach Nummer 14.4 Absatz 3 der TRGS 519 ist ein achtfacher Luftwechsel pro Stunde zu gewährleisten)
- Personal-Dekontaminationsanlage
- Sanitär-/Waschgelegenheit vor Ort
- Material-Dekontaminationsanlage
- Verpackungsmaterial für asbesthaltige Materialien (Kennzeichnung nach Anlage 2 der TRGS 519)
- Behältnisse zur Sammlung asbestbelasteter Mehrwegschutz- oder Arbeitskleidung mit Kennzeichnung nach Anlage 2 der TRGS 519
- Niederdruckspritzgerät
- Industriestaubsauger/Entstauber nach Anlage 7.1 der TRGS 519
- Einrichtungen zur Gerätereinigung auf dem Betriebshof (Firmensitz)
Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge muss vor Beginn der Arbeiten für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen, durchgeführt worden sein.
Hinweis: Es liegt im Ermessen der zuständigen Behörde, sich die Nachweise der durchgeführten arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge für alle Beschäftigten durch den Antragsteller nachweisen zu lassen.
Procedure
Der Antrag auf Zulassung als Fachbetrieb nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten ist an das für den Betriebssitz zuständige Gewerbeaufsichtsamt zu richten.
Special notes
Deadlines
Die Zulassung als Fachbetrieb muss vor Beginn der Tätigkeiten durch das für den Betriebssitz zuständige Gewerbeaufsichtsamt erteilt worden sein.
Processing time
Required documents
-
Required document, Bavaria-wide:
Kopien der Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme der im Unternehmen beschäftigten Sachkundigen an behördlich anerkannten Sachkundelehrgängen bzw. der Nachweis der Qualifikation nach Anlage 10 der TRGS 519
(Sachkunde nach Anlage 3 und Anlage 4 der TRGS 519 sowie Qualifikation nach Anlage 10 der TRGS 519)
- Required document, Bavaria-wide: ggf. Bestätigung über die Möglichkeit der Anmietung / Ausleihung im Sinne der Geräteliste
- Required document, Bavaria-wide: Betriebsanweisungen
- Required document, Bavaria-wide: Muster von Arbeitsplänen
- Required document, Bavaria-wide: Prüfergebnisse lüftungstechnischer Anlagen
- Required document, Bavaria-wide: Referenzen über sanierte Gebäude / Anlagen
- Required document, Bavaria-wide: Nachweise über die praktischen Erfahrungen der Aufsichtführenden
- Required document, Bavaria-wide: Gewerbeanmeldung
- Required document, Bavaria-wide: Auszug aus dem Eintrag beim Registergericht, in dem die geschäftsführenden Personen genannt sind
- Required document, Bavaria-wide: Nachweise arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung der Sanierungsfachkräfte
Forms
If you select a location in "On location" the adress of the responsible authority can be pre-filled.
-
Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Antrag auf Zulassung nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung für Betriebe zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwachgebundener Form
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Anhang I Nr. 2.4 Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- Legal bases, Bavaria-wide: Technische Regeln für Gefahrstoffe - Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (TRGS 519) [File format: pdf]
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
Related links
-
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) – Asbest
Stoffinformationen Asbest und weiterführende Links
- DGUV Information 201-012 (bisher: BGI 664) "Asbestsanierung"
-
Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung - LV 45 [File format: pdf]
3. überarbeitete Auflage mit Ergänzung im Abschnitt I "Asbest"
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Status: 16.04.2020
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