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Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten; Beantragung der Zulassung als Fachbetrieb

Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G21 – Bauarbeiterschutz, Asbestsanierung

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