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Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.
Schwabenstr. 11
87616 Marktoberdorf
Postfach 1255
87610 Marktoberdorf