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Unterhaltsverpflichtung; Öffentliche Beurkundung

Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.

Ansprechpartner - Landratsamt Kronach

Kreisjugendamt

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