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Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Ansprechpartner - Markt Bruckmühl

Aufgabenbereich 21 - Standesamt, Friedhofsverwaltung

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