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Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Gemeinde Breitengüßbach

Ordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Kirchplatz 4
96149 Breitengüßbach

Postanschrift

Kirchplatz 4
96149 Breitengüßbach