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Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen

Sachgebiet 2.4 - Grundstücks- und Gebäudemanagement

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