Private weiterführende und berufliche Schulen; Beantragung von Finanzhilfen zu Baumaßnahmen
Träger privater Realschulen, Gymnasien, Freier Waldorfschulen (ab Jahrgangsstufe 5), beruflicher Schulen sowie Schulen des Zweiten Bildungsweges können für notwendige, schulaufsichtlich genehmigte Baumaßnahmen freiwillige staatliche Zuwendungen erhalten. Gefördert werden auch Maßnahmen des Schulsportstättenbaus sowie private Schülerheime gemeinnütziger Träger.
Description
Gegenstand und Zuwendungsempfänger
Den Trägern privater staatlich anerkannter sowie genehmigter Realschulen, Gymnasien, Freier Waldorfschulen (ab Jahrgangsstufe 5), beruflicher Schulen sowie Schulen des Zweiten Bildungsweges kann gemäß der Art. 43, 45 Abs. 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) zu notwendigen, schulaufsichtlich genehmigte Baumaßnahmen eine freiwillige staatliche Zuwendung nach Maßgabe des Staatshaushaltes gewährt werden. Gefördert werden auch Maßnahmen des Schulsportstättenbaus der genannten Schularten sowie private Schülerheime gemeinnütziger Träger. Die Errichtung oder der Betrieb der Schule oder des Heimes müssen im öffentlichen Interesse liegen.
Art und Höhe
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten nach analoger Anwendung der Richtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FA-ZR).Prerequisites
Unter anderem:
- staatliche Anerkennung der Schule; im Falle einer staatlichen Genehmigung sind die Voraussetzungen des Art. 45 Abs. 2 BaySchFG zu erfüllen,
- Schulträger, die von juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden, müssen den Nachweis der Gemeinnützigkeit erbringen (Bescheinigung des Finanzamtes),
- noch nicht erfolgter Baubeginn,
- Notwendigkeit der Maßnahme,
- schulaufsichtliche Genehmigung des Raumprogramms,
- schulaufsichtliche Genehmigung der konkreten Planung,
- dingliche Sicherung etwaiger Rückforderungsansprüche für die Zeit der Zweckbindung der Zuwendung (im Regelfall 25 Jahre).
- Bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks sind die vergaberechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Procedure
Special notes
Falls Sie eine Baumaßnahme planen/beabsichtigen, bitten wir frühestmöglich die örtlich zuständige Regierung zu kontaktieren, um Fehler oder Mängel bei der Antragsstellung zu vermeiden. Eine ordnungsgemäße Antragsstellung führt in der Regel zu einer kürzeren Bearbeitungszeit.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe des Staatshaushaltes, ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.Deadlines
Processing time
Required documents
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Required document, Bavaria-wide:
Die jeweils benötigten Formblätter sind bei der örtlich zuständigen Regierung erhältlich.
Dort erhalten Sie auch Auskunft, welche weiteren Unterlagen im Einzelfall eingereicht werden müssen.
Forms
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Formloser Antrag (mit Unterschrift)
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Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zu einer Baumaßnahme für weiterführende und berufliche Schulen
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Fees
Die Kosten richten sich nach dem Kostengesetz und dem Kostenverzeichnis (laufende Nr. 3.I.2 Tarifstelle 4.2)
Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 43 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
Finanzhilfen zu Baumaßnahmen - GVBl. S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K
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Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 45 Abs. 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
Zuschüsse für genehmigte Ersatzschulen - GVBl. S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K
Related issues
Status: 07.01.2021
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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