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Kindesmissbrauch; Opferberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeipräsidium Mittelfranken

Polizeipräsidium Mittelfranken

Hausanschrift

Jakobsplatz 5
90402 Nürnberg

Postanschrift

Jakobsplatz 5

90402 Nürnberg

Telefon

+49 911 2112-0

Leistungsdetails

Ihr Kind wurde unsittlich berührt, mit öbszönen Anrufen, mit pornograhischen Filmen, Bildern, etc. belästigt? Ein Exhibitionist ist vor Ihrem Kind aufgetreten? Oder hat jemand an Ihrem Kind sexuelle Praktiken durchgeführt?

Helfen Sie Ihrem Kind, nehmen Sie die Äußerungen Ihres Kindes ernst.

Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren Sie über den Ablauf des Strafverfahrens sowie über den Schutz und die Rechte des Opfers.

  • Personalausweis oder Reisepass

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

Stand: 12.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration