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Berufliche Schule; Schulaufsicht und Beratung

Die beruflichen Schulen in Bayern sind das Sprungbrett zu einer qualifizierten Berufstätigkeit. Die unmittelbare staatliche Schulaufsicht obliegt bei den beruflichen Schulen (ohne Fachoberschulen und Berufsoberschulen) den Regierungen.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 42.1 – Gewerbliche und kaufmännische berufliche Schulen

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