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Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften

Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Begrünung usw.) regeln.

Stadt Fürth

Bauaufsicht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Die Bauaufsicht ist Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12 und 14 bis 15 Uhr sowie Freitag von 8.30 bis 12 Uhr telefonisch erreichbar.

Hausanschrift

Hirschenstraße 2
90762 Fürth

Der barrierefreie Zugang befindet sich an der Gebäuderückseite (erreichbar über die Hofeinfahrt).

Postanschrift

Postfach
90744 Fürth