Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
Regulär geöffnet sind nur das Einwohnermeldeamt und das Bürgerbüro (Öffnungszeiten nachstehend)!
Alle anderen Ämter nur mit Terminvereinbarung nach vorheriger Vereinbarung per Telefon, oder E-Mail.
Hauptstraße 16
91096 Möhrendorf
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