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Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

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97909 Stadtprozelten

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Hauptstr. 132
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